Physiotherapie

Ihre Gesundheit ist unser Auftrag:

Was ist Physiotherapie?

Früher nannte man es „Krankengymnastik„, heute überwiegend „Physiotherapie“:
Ziel der Therapie ist es, durch die Behandlung dem Körper wieder all seinen Funktionen und Bewegungen zu ermöglichen und das alles ohne Schmerzen. Die Physiotherapie wird meist durch einen Arzt verordnet und von unseren qualifizierten Therapeuten durchgeführt.
Verordnungen über Physiotherapie bekommen jene Menschen, die etwa aufgrund eines Unfalls oder einer Operation körperlich eingeschränkt sind. Ein gebrochenes Bein, eine Hüft- oder Knieprothese, Probleme mit der Wirbelsäule, Muskel-Verspannungen oder Bewegungsschmerzen: Diese Beispiele können unter anderen die Gründe sein, weshalb der Körper nicht mehr schmerzfrei funktioniert und so beweglich ist wie das zuvor immer der Fall war.
Für viele Menschen ist die Einschränkung außerdem mit mittelmäßigen bis starken Schmerzen verbunden, die durch die Behandlung wesentlich gebessert werden können. Wie die jeweils individuelle konkrete Behandlung aussieht, hängt immer davon ab, welche Beschwerden der Patient hat und wie diese Beschwerden begründet sind.

 
 
Physiotherapie Info

Physiotherapie bieten wir für Sie an allen unseren Standorten in Nürnberg und Erlangen an. Unsere Therapeuten sind hoch qualifiziert und können Ihnen somit nahezu bei allen Beschwerdebildern und verschriebenen Behandlungsarten behilflich sein. Wir behandeln gesetzlich- und privatversicherte Patienten gleichermaßen mit dem Ziel Ihnen bestmöglich zu helfen.
Ganz gemäß unserem Motto: For a better Life

    Angebot (alle Kassen und Privat)

    Alle unsere Behandlungen sind auch als Selbstzahler erhältlich (ganz ohne Rezept)

    • Allgemeine Krankengymnastik
      Krankengymnastik (KG)
      • KG Atemtherapie
      • KG Zentrales Nervensystem (PNF und Bobath)
    • Gerätegestütztes Krankengymnastik (KGG)
    • Manuelle Lymphdrainage
      MLD 30 Minuten
      • MLD 45 Minuten
      • MLD 60 Minuten
    • Klassische Massagetherapie (KMT)
      Bindegewebsmassage (BGM)
      • Segmentmassage
      • Periostmassage
      • Colonmassage
      • Fußreflexzonenmassage
    • Manuelle Therapie (MT)
    • Medizinische Trainingstherapie (MTT)
    • Kiefergelenkstherapie (bei CMD) – Zahnärzte
    • Medizinisches Muskelaufbautraining (MAT)
    • Wärmetherapie (Fango, heiße Rolle, Rotlicht)
    • Kältetherapie – Eis
    • Hausbesuch
    • Craniosacrale Therapie
    • Kinesiotaping
    • Sporttaping
    • Golfphysiotherapie
    • Sportphysiotherapie
    • Ultraschalltherapie
    • Elektrotherapie
    • Schröpfen
    • Narbenbehandlung
    Wellnessbehandlungen

    Zusätzlich zur klassischen Physiotherapie bieten wir Ihnen auch Wellnessbehandlungen in Nürnberg Ziegelstein und Erlangen an. Entspannen Sie und tun sich etwas Gutes.

    Das genaue Angebot kommt in Kürze

    Alles Wissenswerte zu Rezepten

    Für wen ist Physiotherapie geeignet?
    Physiotherapie ist für alle Menschen gedacht, die in Ihrer normalen Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind. Egal ob durch Krankheit, Operation oder Unfall – bei allen strukturellen Beschwerden des Bewegungsapparats unterstützt Physiotherapie Sie bei der Genesung bzw. den Alltag weiterhin möglichst schmerzfrei bestreiten zu können.

    Worauf muss ich als Kassenpatienten bei Rezepten achten?
    Ihr Rezept muss innerhalb der von den Krankenkassen vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen angefangen werden! Diese Frist kann durch den behandelnden Arzt verlängert werden. Dafür muss auf der Verordnung im Feld: „Behandlungsbeginn spätestens am“ ein Datum z.B. vier Wochen nach Ausstellung eingetragen werden.

    D1- und Massage-Verordnungen dürfen im Regelfall maximal 10x insgesamt verordnet werden! D.h. zum Beispiel 6 Anwendungen auf dem ersten Rezept und 4 Anwendungen auf der Folgeverordnung.

    Soll diese Art der Behandlung weiterhin erfolgen, so handelt es sich um eine Behandlung: „Außerhalb des Regelfalls“, die einer „medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalls“ bedarf

    Alle Regelfallverordnungen mit dem Indikationsschlüssel EX2 oder WS2 sind nach 18 Behandlungen ausgeschöpft! Die zeitliche Einordnung eines Regelfalls ist gänzlich losgelöst von der Quartalszählung. Ein Regelfall beginnt individuell mit der ersten Behandlung. Wenn die maximale Behandlungsanzahl (zumeist 18x) ausgeschöpft ist, muss der Patient 12 Wochen pausieren, bevor die Behandlung von neuem losgehen kann. Eine neue Erkrankung bzw. ein anderes Beschwerdebild mit einer anderen Diagnose begründet jeweils seinen eigenen Regelfall.

    Nehmen Sie z.B. 18x Krankengymnastik (KG) wegen eines verstauchten Fußgelenks in Anspruch, müssen Sie 12 Wochen Behandlungsfreie Zeit einhalten, bevor genau dasselbe Fußgelenk wieder therapiert werden kann. Haben Sie jedoch z.B. Schmerzen in der Halswirbelsäule, kann dafür jederzeit Manuelle Therapie (MT) verschrieben werden – egal wann der letzte Termin für den Fuß stattgefunden hat!

    Wofür und wieviel muss man bei Physiotherapie als Patient selbst bezahlen? 
    Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Dieser „Eigenanteil“ fällt je Verordnung an und entspricht 10% des Behandlungswertes plus 10 € „Rezeptblattgebühr“. Die Zuzahlung ist zum ersten Behandlungstermin in der Praxis zu bezahlen. Sie bekommen eine Quittung darüber, welche Sie z.B. als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Die Zuzahlung muss vom Therapeuten für Rechnung der zuständigen Krankenkasse beigetrieben werden. Im Laufe eines Kalenderjahres brauchen Sie nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als Ihnen im Rahmen Ihrer individuellen Belastungsgrenze zugemutet werden kann – sprechen Sie dafür Ihre Krankenkasse an!

    Als Privatpatient bekommt man nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung von seiner Physiotherapie Praxis. Die Vergütung ist durch eine Behandlungsvereinbarung geregelt.

    Grundsätzlich ist Ihre private Krankenversicherung (PKV) dazu verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen! Sollten Sie eine generelle Selbstbeteiligung (z.B. die ersten 500,- € / Jahr) oder einen dauerhaften anteiligen Selbstbehalt (Sie tragen z.B. immer 10 % der Behandlungskosten) vereinbart haben, gilt dies auch für physiotherapeutische Behandlungen.

    Gerne versuchen Privatkassen jedoch die Kosten auf den Patienten oder eben auch auf die Physiotherapie abzuwälzen, um Kosten zu senken. Oft finden sich bei der Erklärung ungerechtfertigter Kürzungen seitens der PKV Floskeln wie „ortsübliche Preise“ oder „beihilfefähige Höchstsätze“.

    Laut den Rechtsprechungen liegt der Höchstsatz für Behandlungen beim 2,3-fachen Faktor der derzeitigen vdek (Verband der Ersatzkassen) -Preise.

    Wir verlangen bei Privatpatienten den 1,8-fachen vdek-Satz und liegen damit innerhalb dem von den Privatkassen zu erstattenden Bereich.
     

    Mein erster Termin. Was bringe ich mit?
    Spätestens bei Ihrem ersten Termin sollten Sie auf jeden Fall Ihr Rezept dabeihaben, soweit Sie eine Verschreibung von Ihrem Arzt erhalten haben. Weiter hilft unseren Therapeuten Sie bestmöglich zu therapieren, wenn Sie uns so viele Informationen wie möglich zu Ihrem Befund zur Verfügung stellen (Befunde, Röntgenaufnahmen oder CTs).
    Weiter kommen Sie am besten mit sportlicher und/oder bequemer Kleidung, sowie mit einem großen Handtuch, damit die betroffene Region gut behandelt werden kann.
    Bitte planen Sie auch 5-10 Minuten Vorlaufzeit ein, damit sämtliche bürokratisch notwendigen Dinge ohne Hektik erfolgen können.

    Wie funktioniert das mit dem Absagen eines Termines?
    Leider erlauben uns die Vergütungen der Krankenkassen hier wenig Spielraum für Kulanz. Daher bitten wir Sie nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt eine Behandlung auf einen Montag, so hat eine Absage bis Freitag der Vorwoche zu erfolgen.

    Bei nichteingehaltenen oder nicht abgesagten Terminen bezahlen uns die Krankenkassen leider nicht. Daher können wir Ihnen die Kosten der Behandlung gemäß §252 und §§ 611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.

    Mögeldorf

    Laufamholzstrasse 114
    90482 Nürnberg

    ✆ 0911 – 546 056 1
    @: info@campus-gesundheit.de

    Laufamholz

    Happurgerstrasse 62
    90482 Nürnberg

    ✆ 0911 – 950 51 38
    @: info@campus-gesundheit.de

    Ziegelstein

    Heroldsberger Weg 96-98
    90411 Nürnberg

    ✆ 0911 - 59 75 80 73
    ziegelstein@campus-gesundheit.de

    Erlangen

    Sieglitzhofer Straße 16
    91054 Erlangen

    ✆ 0911 – 54 60 561

    ✆ 09131 – 53 46 59 (Aufgrund einer Störung durch den Telefonanbieter ist diese Telefonnummer derzeit nicht erreichbar)
    @: info@campus-gesundheit.de

    WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner